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Frage 1/5
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JN § 54
Welche der folgenden Positionen bleiben gemäß § 54 Abs 2 JN bei der Berechnung des Streitwertes für die Zuständigkeit unberücksichtigt?
A
Zinsen, Hauptforderung und Früchte
B
Schäden, Kosten und Hauptforderung
C
Zuwachs, Früchte und Zinsen
D
Hauptforderung und Zinsen